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Digitalbonus Thüringen

Wer wird gefördert?

Kleine und mittelständige Unternehmen (Schwerpunkt liegt auf wirtschaftliche Dienstleistungen, Baugewerbe, verarbeitendes Gewerbe sowie Handwerk und Handel), Freiberufler und Freiberuflerinnen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen (Auszug der offiziellen Seite ):
Digitalisierung von Betriebsprozessen, beispielsweise:

  • Implementierung eines Dokumenten-Management-Systems (DMS) inklusive notwendiger Server- und Netzwerkstrukturen
  • Einführung medienbruchfreier (Produktions-) Systeme
  • Integration von Customer-Relationship-Management-Systemen (CRM) an das MES
  • Einführung von Mensch-Maschinen-Interaktion in der Produktion, wie bspw. Datenbrillen, Touchscreens, Cobots (kollaborative Roboter)
  • Integration mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung
  • Implementierung von 3D-Druck
  • Aufbau der Infrastruktur zur Erhebung und Analyse großer Datenmengen
  • Integration digitaler Workflows mit Lieferant*innen und Kund*innen (e-commerce/ e-procurement)

Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen, beispielsweise:

  • Anwendungen für Fernwartung
  • Einführung produktbegleitender und/oder Anwendungssteuerungssoftware
  • Einführung datenbasierter Dienstleistungen
  • Anwendung von (digitalen) Standards und Normen

Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen:

  • Implementierung eines Informations- und/oder Datensicherheitskonzeptes
  • Inbetriebnahme von Cloudtechnologien

Wie viel wird gefördert?

Zuwendungsfähige Ausgaben werden mit bis zu 50% gefördert, der Höchstbetrag liegt bei 15.000 Euro. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen grundsätzlich 150.000 Euro nicht übersteigen.

Die Förderung gilt als sogenannte De-minimis-Beihilfe.

 

Zuwendungsfähige Ausgaben sind

  • Umsetzung notwendiger Hard- und Software
  • externe Dienstleistungen

https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Digitalbonus-Thueringen#zielgruppe

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