Beschreibung
Die Förderung “Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU” im Überblick:
Wer wird gefördert?
Alle mittelständigen Unternehmen mit 3 bis 499 Beschäftigten (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe).
Was wird gefördert?
Digitalisierungsvorhaben wie Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung im Umgang mit den neuen digitalen Technologien. Der BMWi fördert Investitionen in digitale Technologien sowie die zusammenhängenden Veränderungen und Prozesse. Dazu zählen Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung in Ihrem Unternehmen stützen. Zum Beispiel: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
Wie wird gefördert?
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Wie hoch ist die Förderung?
Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 € pro Unternehmen. Dieser Betrag kann auf 100.000 € erhöht werden, wenn Sie in Wertschöpfungsketten investieren. Gefördert werden bis zu 50 % der Projektkosten.
Nähere Informationen zum Programm finden Sie auf der Website des BMWI unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/digital-jetzt.html
Ein Praxisbeispiel: Reifenhändler (kleines Unternehmen)
Ein Reifenhändler aus Stuttgart will eine größere Kundenreichweite und effizientere Prozesse durch Investitionen in digitale Technologien erreichen. Auf Basis eines Digitalisierungsplans reicht er einen Antrag ein, der folgende Angaben enthält:
- Unternehmensgröße: bis zu 50 Mitarbeiter
- Investition in einen neuen Webauftritt mit Online-Vertrieb sowie neue technologische Infrastruktur (IP-Telefonie, elektronische Warenannahme)
- Investitionsvolumen: ca. 60.000 Euro
Das Vorhaben wird mit einer Förderquote von 50 (ab 01.07.2021: 40) % und somit insgesamt 30.000 (24.000) Euro durch das BMWi gefördert.
Fördermodule
Das Programm enthält zwei Fördermodule.
Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“
Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens.
Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Diese Investitionen müssen vom Antragsteller konkret benannt werden. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“
Dieses Modul unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden.
Gefördert werden Investitionen, die die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens verbessern – insbesondere bei der Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch ganz grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen. Das Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter muss durch eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV belegt sein.
Wichtig: Unternehmen können in einem oder in beiden Modulen eine Förderung beantragen.
Die Höhe der Förderung
Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2.
Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen, gelten für alle bis zum 30.06.2021 eingehenden Anträge höhere Förderquoten. Danach, ab dem 01.07.2021, gelten die ursprünglich vorgesehenen Förderquoten (Werte in Klammern).
- Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 (40) %
- Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 (35) %
- Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 (30) %.
Somit erhalten kleinere Unternehmen einen etwas höheren prozentualen Zuschuss.
Welche Unterlagen benötige ich für die Antragsstellung?
Für die Antragstellung wird empfohlen, folgende Informationen und Unterlagen bereit zu halten:
- Daten zum Unternehmen (u.a. Kontaktdaten, Zahl der Mitarbeitenden, Besitz- und Beteiligungsverhältnisse),
- Informationen zu bisherigen Förderungen (De-minimis-Bescheinigung),
- Informationen zum geplanten Investitionsvorhaben (Digitalisierungsplan),
- Informationen zu den geplanten Investitionen (Angebot(e) externer Anbieter / Dienstleister und somit u.a. Name des externen Anbieters, Bezeichnung der Investitionsgegenstände / -leistungen, Höhe der Ausgaben),
- Informationen zum Eigenanteil des Antragstellenden (ggfs. Nutzung von Kredit- und Beteiligungsprogrammen).
Telefon-Support
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Verena
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